Kosten

Kostenlose Erstberatung - meistens nur Bauernfängerei

Wer Schulden hat, hat meistens wenig Geld. War man vor der Krise noch generös und gab aus, was greifbar und (bei der Bank) abrufbar war, so versucht man jetzt, die letzten Ressourcen als Notgroschen zusammenzuhalten. Bei der Auswahl des Insolvenzberaters werden in Massenemails sämtliche Dienstleister angeschrieben, die sich das Wort „Insolvenz“ auf ihr Aushängeschild schreiben. Derjenige, der das billigste Angebot abgibt oder seine Leistungen gar kostenlos feilbietet, wird beauftragt. Ein häufiger und nachvollziehbarer Fehler mit leider oftmals fatalen Folgen.

Eine Vielzahl von Dienstleistern wirbt mit einer „kostenlosen Erstberatung“. Für die Hilfesuchenden kommt dieses verlockende Angebot meistens gerade richtig. Wer zum Insolvenzberater geht, tut dies nicht ohne Grund. Er hat meistens keinerlei pekuniäre Reserven mehr und greift nach jedem sichtbaren Strohhalm.

Doch der Schein trügt! Die Erfahrung zeigt nämlich, dass mit dieser einladenden Werbung meist nur Bauernfängerei und das Geschäft mit der Armut betrieben wird. In jenem „kostenlosen Beratungstermin“ wird nur rudimentär auf Fragen und Belange des Mandanten eingegangen. Die meiste Zeit des „Beratungstermins“ wird dafür verwendet, den Berater selbst zu beweihräuchern und die Anfragenden zur Unterzeichnung eines Vertrages zu bewegen, der sie zur Zahlung einer meist unangemessen hohen Vergütung an den Berater verpflichtet. Diese Summe steht dann zur erbrachten Leistung völlig außer Verhältnis. Hat der Bedürftige einmal unterschrieben, kommt er aus dem Knebelvertrag mit dem häufig weit entfernten Berater nicht mehr heraus. Es ist also dringend davon abzuraten, einen Dienstleister aufzusuchen, nur weil dieser mit kostenloser Erstberatung wirbt. Auch wenn in der Krise die finanziellen Mittel knapp sind, zeigt die Erfahrung, dass „kostenlos“ nicht mit „gut“ gleichzusetzen ist.

Im Gegenteil: Eine kostenlose Beratung ist in vielen Fällen tatsächlich - im wahrsten Sinne des Wortes - umsonst [gewesen].

Im heutigen Wirtschaftskreislauf haben qualitativ hochwertige und besondere Leistungen ihren Preis. Ein Entschuldungsverfahren und die damit einhergehenden einschneidenden Maßnahmen für den Betroffenen können nicht in zwanzig Minuten erklärt werden. Will man eine qualifizierte Beratung leisten, so sind mehrere Stunden anzusetzen. Gut ausgebildete und fähige Arbeitskräfte müssen ebenso bezahlt werden wie die zur Bearbeitung der Mandate erforderliche Infrastruktur. Fortbildungen, Gesetzestexte und Zertifizierungsgebühren kosten jährlich fünfstellige Beträge. Ein seriöser Berater wird (und kann!) in aller Regel keine kostenlosen Beratungstermine vergeben, wenn er nicht selbst irgendwann einmal in die roten Zahlen geraten möchte. Selbst in den Fällen der Beratungshilfe und der Verfahrenskostenhilfe arbeitet der Rechtsanwalt niemals umsonst. Hier wird lediglich die Gebühr vom Staat übernommen, der Anwalt rechnet unmittelbar gegenüber der Staatskasse ab.

Unsere Kosten sind transparent

Die für ein Sanierungsverfahren anfallenden Kosten sind bei uns transparent und richten sich nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand bei der Bearbeitung eines Mandates. Als grobe Richtlinie gilt, dass mit steigender Anzahl der an einem Sanierungsverfahren beteiligten Gläubiger der für die Bearbeitung erforderliche Aufwand zunimmt, was dann auch höhere Kosten zur Folge hat. Auch ist ein aufwendiger außergerichtlicher Vergleich oder gar Insolvenzplan mit einer Vielzahl von Gläubigern mit erheblich höheren Kosten verbunden als die Vorbereitung und Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Wer allerdings ohne die erforderliche vorausschauende Weitsicht lediglich sparen und möglichst kostengünstige Hilfe bekommen möchte, ist bei uns definitiv nicht richtig. Wir beschäftigen – anders als viele Billiganbieter – keine Auszubildenden, Praktikanten oder Leiharbeiter, um Dumpingpreise anbieten zu können. Alle unsere Mitarbeiter, Berater und Kooperationspartner sind fachlich geschult und bilden sich regelmäßig fort, um unseren hochgesteckten Zielen gerecht zu werden. Wer unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss wissen, dass auch wir wirtschaftlich denken und Qualität ihren Preis hat.

Generell vereinbaren wir jedoch nach Einschätzung des bevorstehenden Aufwands ausschließlich Festpreise, so dass Anfragende und Mandanten genau wissen, was an Kosten auf sie zukommt. Eine einmal genannte Summe bleibt unverändert und fix, egal, ob das für uns anfallende Arbeitspensum bei der Bearbeitung des Falles letztlich höher ist als angenommen. Mit unliebsamen Überraschungen und überhöhten und unangemessenen Kostennoten, vor allem bei hohen Gegenstandswerten, müssen Sie daher nicht rechnen. Sollte sich im Erstgespräch herausstellen, dass eine Beauftragung unserer Kanzlei nicht gewünscht ist, wird auch nur diese Beratung abgerechnet. Wir legen großen Wert darauf, dass wir alle Anfragenden zunächst unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten ausführlich auch zu allen Risiken beraten, bevor das Mandat an uns erteilt wird.

Wichtig: Die Möglichkeit der Beratungshilfe

Wenn Sie Verbraucher sind (also aktuell nicht selbständig oder ehemals selbständig und weniger als 19 Gläubiger), erhalten Sie unter Umständen staatliche Hilfe und müssen für unsere Beauftragung und die Vorbereitung des Privatinsolvenzverfahrens nichts bezahlen. Die Beratung ist dann allerdings nicht kostenlos, sondern wird lediglich vom Vater Staat übernommen.  Selbständige oder ehemals Selbständige kommen leider nicht in den Genuss der staatlichen Unterstützung und müssen für die anwaltliche Unterstützung selbst aufkommen. Jeder Rechtsanwalt hat Sie bei entsprechenden Voraussetzungen ungefragt auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Sie haben sich dann zunächst bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (das Amtsgericht an Ihrem Wohnort) einen sogenannten „Berechtigungsschein“ aushändigen zu lassen, der ausdrücklich auf den Zweck „Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nach § 305 InsO“ ausgestellt ist. Bei Vorlage dieses Scheines kostet Sie die Beratung und Vorbereitung des Insolvenzverfahrens durch unsere Anwälte nichts.

In allen anderen Fällen können Sie unsere Vergütung gerne in Raten bezahlen!


Sie können sich den Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines downloaden.

An dieser Stelle ist jedoch zu erwähnen, dass nur noch ganz wenige Gerichte solche Scheine erteilen und vielmehr sofort an die staatlichen Beratungsstellen (Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie etc.) verweisen. Diese vom Staat bezahlten Organisationen beraten zwar kostenlos, es gibt jedoch außer langen Wartezeiten auch noch weitere Nachteile, die man sorgfältig abwägen sollte.