Spezialisierung auf das Insolvenzrecht – der Erfolg gibt uns recht

Der Begriff „Insolvenz“ kommt ursprünglich aus dem Lateinischen. „Solvere“ bedeutet (be)zahlen, „solventus“ als Adjektiv zahlungsfähig (sein), „insolventus“ demzufolge nicht zahlungsfähig (sein).

Ein sogenanntes Insolvenzverfahren ist dabei ein (gerichtliches) Verfahren, welches es juristischen und natürlichen Personen ermöglicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes  alle Schulden zu verlieren.

Vorgänger der derzeit gültigen Insolvenzordnung war die Konkursordnung, die bis zum 31.12.1998 Anwendung fand. Mit dem 1.1.1999 trat die Insolvenzordnung in Kraft, die sich in einem wesentlichen Punkt von der Konkursordnung unterscheidet: Es ist nun möglich, nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes alle Schulden zu verlieren, auch wenn die Gläubiger im Verfahren selbst keinerlei Quotenzahlungen erhalten.

Das Insolvenzverfahren gliedert sich wiederum in zwei Arten von Verfahren: Dem Verbraucherinsolvenzverfahren (bei unselbständig beschäftigten Schuldnern) und dem Regelinsolvenzverfahren (bei selbständigen und ehemals selbständigen Schuldnern). Für beide Verfahrensarten wird auch der landläufig weit verbreitete Begriff Privatinsolvenzverfahren verwendet, sofern es sich um natürliche Personen handelt.

Wenngleich die Einleitung eines solchen Verfahrens für die Betroffenen in den meisten Fällen noch immer mit schweren Mühen, psychischen Beschwerden und Befürchtungen um eine soziale Ausgrenzung verbunden ist, sollte die aktuelle Insolvenzordnung vielmehr als ein Geschenk des Gesetzgebers angesehen werden. Jedermann ist es möglich, seine oftmals unfreiwillig entstandenen Schulden wieder zu verlieren. Jedermann hat die Chance, einen Neuanfang zu wagen und seine Altlasten abzustoßen. In der bis 1999 gültigen Konkursordnung gab es dieses Privileg nicht. Es galt vielmehr das Prinzip der sogenannten unbegrenzten Nachhaftung. Konnten also die bestehenden Schulden nicht durch die gesamte Verwertung des schuldnerischen Vermögens beglichen werden, haftete der Betroffene sein Leben lang weiter. Der Gerichtsvollzieher war quasi Dauergast.

Medien und oft betrügerisch handelnde Schuldnerberatungsstellen verbreiten leider ein unzulängliches Halbwissen und stellen ein Insolvenzverfahren als „den Anfang vom Ende“ der schuldnerischen Existenz dar. Die Betroffenen sehen sich am Rande der Gesellschaft stehen, alleine, verlassen, sozial ausgegrenzt.

Die wirkliche Realität ist ganz anders. Ein Insolvenzverfahren durchzuführen, ist heutzutage keine Schande mehr.

Zahlreiche, auch renommierte Personen sind davon betroffen. Wir geben unsere gewonnenen Eindrücke und Informationen bei der langjährigen Abwicklung von Insolvenzverfahren gerne in einem persönlichen Gespräch an Sie weiter und können Ihnen schon jetzt versichern: Die Durchführung eines Entschuldungsverfahrens ist bei Weitem weniger schlimm und mit negativen Folgen behaftet, wie es in der Presse, im Fernsehen und von vielen Institutionen propagiert wird.

Herr Rechtsanwalt Timo Dirk Plessow, Fachanwalt für Insolvenzrecht, hat sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2003 ausschließlich nur mit Insolvenzrecht und Schuldnerberatung befasst. Daneben war er von Anfang an auch ehrenamtlich für verschiedene soziale Einrichtungen tätig und unterstütze mittellose und kranke Menschen dabei, ihre finanziellen Verhältnisse wieder zu ordnen. Rund eintausend Mandanten sind mit seiner Hilfe bereits erfolgreich den Weg durch das Insolvenzverfahren gegangen und konnten schließlich einen Neustart wagen.


Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin in unseren Zweigstellen München, Augsburg, Hof, Pfarrkirchen, Erding oder Bayreuth. In Regensburg, Ingolstadt und Straubing sind wir ebenfalls für sie vor Ort, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen.