Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzberatung und Schuldnerberatung

für Ebersberg, Rosenheim, Traunstein

Rufen Sie uns an Telefonkontakt Rosenheim08031/5 81 81 33

Eine persönliche und diskrete Beratung vor Ort wird Ihnen garantiert.

Rosenheim

Plessow Rechtsanwälte
c/o Kanzlei Alexander Kohut
An der Burgermühle 10
83022 Rosenheim
Telefon: 08031/5 81 81 33
Telefax: 08031/5 81 81 35

E-Mail: info@plessow-rechtsanwaelte.de
Web: www.plessow-rechtsanwaelte.de

Ihre Situation - die Sorge, wie es weitergeht


Timo D. Plessow
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Sie sind bei der Internetrecherche oder über Empfehlungen auf unsere Seite gelangt. Mit Sicherheit haben Sie Ihre Gründe dafür. Vor allem im letzten halben Jahr leidet die Wirtschaft enorm unter den Folgen der Corona Krise. Das Thema Insolvenz gerät mehr und mehr ins Rampenlicht und man redet wieder offen darüber.

Mit Zahlungsproblemen konfrontiert werden können Sie entweder als Schuldner, der sich in auswegloser Lage sieht oder auch als Gläubiger, der sehenden Auges seine Forderung abschreiben muss, wenn „sein“ Schuldner die Hände hebt, ein Insolvenzverfahren einleitet und der Insolvenzverwalter schließlich die Bühne betritt. Jeder bekommt wohl eine Gänsehaut, wenn ein Schreiben einer Insolvenzkanzlei zugestellt wird mit rund zwanzig namhaften Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf dem Briefkopf. Die wenigsten trauen sich hier überhaupt zu recherchieren und die Vorgehensweise des Verwalters zu hinterfragen.

Deutschlands beste Rechtsanwälte 2021 - Plessow Rechtsanwälte gehört dazu

In beiden Alternativen sollten Sie nicht die Augen verschließen und sich zeitnah um Hilfe bemühen. Das Internet ist voll mit Beratern, Anwälten und Studierten, die mit dem Thema Insolvenzrecht als Schwerpunkt werben. Achten Sie unbedingt darauf, sich einen fachkundigen Berater an Ihre Seite zu nehmen, der in derselben Liga wie der Insolvenzverwalter spielt und entsprechende Erfahrung nachweisen kann. Mit der Spezialisierung auf diese „exotische“ Rechtsmaterie haben wir unser Geschäftsmodell geschaffen und beschäftigen uns nunmehr seit fast 20 Jahren ausschließlich mit dem Rechtsgebiet.

Wie wir helfen

Unsere Büros befinden sich in ganz Bayern, so dass auch in Ihrer Nähe ein Ort für ein Treffen für ein persönliches Gespräch gefunden werden kann. Auch in Corona Zeiten und gerade jetzt erachten wir es für besonders wichtig – natürlich unter Einhaltung der gebotenen Schutzvorschriften – die Anliegen und Probleme unserer Mandanten in einem persönlichen Gespräch zu erörtern. Vor allem ist es uns wichtig, Ihnen die Angst vor dem Insolvenzrecht zu nehmen und Ihnen darzulegen, dass es Millionen von Menschen genauso geht. Die langjährige Praxis zeigt nämlich, dass von unkundigen Beratern und auch der Presse die verschiedensten Gerüchte über finanzielle Krisen verbreitet werden, die die Betroffenen in Angst und Schrecken versetzt. Es ist nicht selten, dass die Zahlungsunfähigkeit über Jahre verschleppt wird und der Gang zum Spezialisten schon Jahre zuvor hätte erfolgen müssen.

Sie erhalten von uns bei jeder Anfrage vorab in einem telefonischen Erstgespräch mit dem Anwalt für Insolvenzrecht

  eine kurze Ersteinschätzung Ihrer Situation, die für Sie kostenlos ist

eine Empfehlung über erste Sofortmaßnahmen

Informationen über Möglichkeiten einer kostenlosen Beratung und Regulierung Ihrer Schulden bei caritativen Stellen/staatlichen Behörden.

im Bedarfsfalle Vereinbarung einer persönlichen Beratung in unseren Räumen oder bei Ihnen vor Ort.

Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht – wir stellen uns vor

Plessow Rechtsanwälte  - der Name steht für eine ausschließlich auf das Insolvenzrecht spezialisierte und geprüfte Kanzlei, die sich der Beratung und Unterstützung von in einer Krise befindenden, in Not geratenen Menschen zum Ziel gesetzt hat. In großen Teilen Bayerns verfügen wir über Büros. Mehrere Rechtsanwälte und Berater sind bayernweit forensisch und beratend tätig. Sowohl Firmen als auch Privatpersonen zählen zu unserem Mandantenstamm.

Rechtsanwalt Timo Dirk Plessow begann seine Tätigkeit unmittelbar nach Beendigung seines Studiums. Im Jahr 2003 gründete er die gleichnamige Kanzlei Plessow Rechtsanwälte und befasste sich zunächst vornehmlich mit der Schuldnerberatung. Seit dem Jahr 2006 wird Anwalt Plessow von nunmehr insgesamt zehn bayerischen Insolvenzgerichten in regelmäßigen Abständen zum Gutachter/Insolvenzverwalter bestellt. Die Kanzlei ist in den Folgejahren mehr und mehr gewachsen, mehrere Rechtsanwälte und Berater sind mittlerweile Teil unseres Teams.

Bei uns genießen Sie Vorteile

  • Durch unsere Spezialisierung auf nur ein Rechtsgebiet kann kompetente Beratung und die Kenntnis der neuesten
    Entscheidungen gewährleistet werden.

  • Durch eigene langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalter, Gutachter und Schuldnerberater profitieren Sie von
    umfassendem Praxiswissen.

  • Wir bieten eine faire und überschaubare Kostenstruktur. Sie bekommen schon vor Erteilung eines Auftrages die zu
    erwartenden Kosten mitgeteilt.

  • Sie erhalten eine persönliche Beratung in einem unserer Büros in ganz Bayern.

Anwalt für Insolvenzrecht, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht – unsere Leistungen im Überblick

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei allen Fragen und Problemen rund um das Insolvenzrecht, insbesondere

Beratung von Gläubigern im Hinblick auf verloren gegangene Forderungen, Beratung von Sicherungsgebern zur Verfolgung ihrer Rechte

Wir sind dann zu konsultieren, wenn Sie sich als Gläubiger Ihrer Rechte verlustig glauben. Sind Mahnungen und auch Vollstreckungen erfolglos und auch Ihr Hausanwalt kapituliert vor den Tricks des Schuldners, ist es Zeit, uns einzuschalten. Auch wenn der Schuldner die Hände hebt und ein Insolvenzverfahren einleitet, ist es für Sie noch lange nicht zu Ende.

Lesen Sie hier, wie man auch abgeschriebene Forderungen geltend machen kann und unkooperativen Schuldnern Fallstricke in den Weg legen kann.

Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter, Insolvenzanfechtung

Rechtschaffene Geschäftsleute und Gläubiger reagieren besonders bestürzt, wenn sie vom Insolvenzverwalter auf Zahlungen in Anspruch genommen werden, die sie vorher auf rechtmäßige Weise von ihren Schuldnern für erbrachte Leistungen bekommen haben. Diese von Insolvenzverwaltern häufig praktizierte Methode nennt sich korrektwerweise „Insolvenzanfechtung“. Sie sind aber auch hier nicht wehrlos dessen Willkür ausgesetzt, sondern haben eine Menge Gegenrechte, die wir Ihnen gerne erklären. Lesen Sie hier Weiteres zu diesem interessanten Thema.

Aber auch aus anderen Gründen kann der Insolvenzverwalter Sie mit unerwarteten Ansprüchen konforntieren, auf deren Abwehr wir spezialisiert sind.

Insolvenzverwaltung

Das gerichtliche Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzverwalter geleitet, der quasi Vermögensverwalter des Schuldners ist und die Aufgabe hat, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und an die beteiligten Gläubiger zu verteilen. Rechtsanwalt Timo Plessow wird an elf bayerischen Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter in Firmen- und Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt.

Schuldnerberatung und Insolvenzberatung

Während die Schuldnerberatung auf die Beratung zahlungsunfähiger Personen abzielt und das Ziel hat, mit flankierenden Maßnahmen (z.B. mit Hilfe eines Betreuers oder der Vereinbarung fester Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern) die Schuldensituation der Betroffenen in den Griff zu bekommen, befasst sich die Insolvenzberatung ausschließlich mit der Situation und den Rechten des Schuldners in einem potenziellen Insolvenzverfahren. Wir praktizieren beide Beratungsweisen seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahre 2001 mit großem Erfolg.

Sowohl hier, als auch auf unserer eigens dafür ins Leben gerufenen Internetpräsenz Schuldnerberatung Bayernweit können Sie Interessantes zur Schuldnerberatung lesen.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto), P-Konto-Bescheinigung

Seit 2012 gibt es für Jedermann die Möglichkeit, ein Konto zu führen, welches nicht oder nur ab einem bestimmten Geldbetrag gepfändet werden kann.  Sobald Sie ein solches P-Konto führen, sind Sie im Rahmen Ihres persönlichen Freibetrages geschützt. Für diesen Freibetrag wiederum benötigen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung, die nur von bestimmten Stellen ausgestellt und unterzeichnet werden darf. Gerne erstellen wir für Sie eine solche Bescheinigung und richten für Sie ein solches P-Konto ein. Sprechen Sie uns an!

Bei uns erfahren Sie in einer persönlichen Schuldnerberatung alles über das P-Konto und die P-Konto Bescheinigung. Ebenso können Sie hier weiteres über das wichtige P-Konto lesen.

Verhandlungen während des Zwangsversteigerungsverfahrens, Rechtsanwalt für Hausversteigerung

Die vielbesagte Corona Krise hat alles noch verschlimmert. Durch Kurzarbeit und Ausfallgeld beträgt das Gehalt vieler nur noch rund 60 % des ursprünglichen Einkommens. Ist dann auch noch der mitverdienende Ehepartner betroffen, gelangt man sehr schnell an den Rand der Verzweiflung. Reicht das Gesamteinkommen nicht mehr zur Tilgung der Darlehensraten aus, reagiert  die Bank oft sehr schnell mit der Kreditkündigung. Will man hier Schlimmeres verhinden, ist es wichtig, sich frühzeitig Hilfe zu suchen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Immobilienversteigerung.  Ebenso lesenswert ist unsere weitere Internetseite www.immobilienanwalt-bayern.de, die detailliert auf Probleme bei der Hausversteigerung eingeht.

Sanierung durch Eigenverwaltung nach dem ESUG (Schutzschirmverfahren)

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist eine Unterart des Insolvenzverfahrens und hat durch das neue Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (=ESUG) erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Besonderheit hier liegt darin, dass der Schuldner während des Insolvenzverfahrens selbst in der Unternehmensleitung bleibt und nicht der Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt. Lesen Sie hier, wie Sie mit einem erfahrenen Fachmann an Ihrer Seite mit diesem Verfahren die Krise meistern können.

Der weitläufig bekannte Begriff „Schutzschirmverfahren“ ist wiederum eine besondere Unterart der Eigenverwaltung mit weiteren Möglichkeiten einer beschleunigten Sanierung.

Beratung von Gesellschaftern/Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften zum Thema Insolvenzverschleppung, Geschäftsführerhaftung

Die Rechtsform der GmbH wird immer beliebter, kann man doch bei richtigem Verhalten und sorgfältiger Einhaltung der strengen Buchführungspflichten eine Haftung mit dem Privatvermögen umgehen. Doch wehe dem, der seine Finanzen nicht im Blick hat und das Unternehmen in eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit manövriert. Dann haften Geschäftsführer, aber auch Gesellschafter sehr schnell mit ihrem Privatvermögen. Diese umfangreichen Pflichten vor allem des Geschäftsführers werden vielen erst bewusst, wenn der Staatsanwalt oder der Insolvenzverwalter in das Geschehen treten. Bekommen Sie Post von einem der beiden Gesetzeshüter, so sollten Sie unbedingt handeln und mit uns Kontakt aufnehmen. Denn je früher man handelt, desto eher kann eine zielführende Lösung gefunden werden.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von erfahrenen Experten helfen.

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für jeden insolvenzrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt unverzichtbar. Die Kanzlei Plessow Rechtsanwälte ist daher seit vielen Jahren auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, insbesondere bei Fällen mit insolvenzrechtlichem Bezug. Im Schnittpunkt von Insolvenzrecht und Arbeitsrecht nämlich treten folgende Fallkonstellationen immer wieder und vermehrt auf: weiteren Informationen zu diesem Thema.

Unsere Kanzlei in Rosenheim

Bitte hier klicken klicken, damit die Karte geladen wird.

Es werden ggf. persönliche Date wie die IP-Adresse übermittelt, damit die Karte geladen werden kann.

Mit dem Klick erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden!

Kontaktformular

Für Ihre Fragen stehen wir ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für die schnelle Kontaktaufnahme. Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen!

Sind Sie selbständig?*
Bitte addieren Sie 5 und 5.

Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Senden-Button übermitteln, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn geltende Datenschutzvorschriften rechtfertigen eine Übertragung oder wir sind dazu gesetzlich verpflichtet. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Ihre Daten werden ansonsten gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder der Zweck der Speicherung entfallen ist. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite.

Die mit * gekennzeichneten Eingabefelder sind Pflichtfelder.